NICHT KONFORM
Barrierefreiheit
Auf dieser Seite werden unsere Verpflichtungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit dargelegt und anschließend der Grad der Konformität dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Richtlinien bestimmt.
Verpflichtungen in Bezug auf digitale Barrierefreiheit
Die Schmidt Groupe verpflichtet sich, ihre Websites (Internet, Intranet und Extranet), ihre mobilen Anwendungen, ihre Softwarepakete und ihre digitalen Infrastrukturen gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten. Zu diesem Zweck setzt sie die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:
- Mehrjahresplan zum Erreichen von Barrierefreiheit
- Aktionsplan
Erklärung der Nichtkonformität mit dem RGAA
Diese vorläufige Erklärung gilt für die Website www.groupe.schmidt.
Konformitätsstatus
Aufgrund des Fehlens eines Audits zur Bewertung der Konformität ist diese Website derzeit nicht konform mit dem RGAA (Allgemeiner Leitfaden zur Verbesserung der Barrierefreiheit) – Version 4.1.2.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.06.2026 erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, können Sie uns über eine der folgenden Möglichkeiten kontaktieren und Ihr Problem schildern:
- Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
- Schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: referentshandicap@groupe.schmidt
- Rufen Sie uns an unter der Nummer: +33 (0)3 90 57 45 45
- Schreiben Sie uns per Post an die folgende Adresse: Schmidt Groupe, 5 rue Clémenceau, F-68660 Lièpvre
Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb von 72 Stunden zu antworten.
Rechtsmittel
- Sie haben auf dieser Website einen oder mehrere Verstöße gegen die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit festgestellt (Vorhandensein von Mängeln hinsichtlich der Barrierefreiheit, Fehlen der Meldepflichten etc.).
- Sie haben sich an uns gewandt, um uns darüber zu informieren.
- Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können Kontakt mit Arcom aufnehmen: Um einen oder mehrere Verstöße gegen die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zu melden, gehen Sie auf der Website von Arcom auf die Seite „Ein Problem mit der Barrierefreiheit eines digitalen Dienstes melden“.
- Sie können sich an die Ombudsperson für Rechtsfragen wenden: Um Ihre Rechte in Bezug auf Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit, auf die Sie gestoßen sind, geltend zu machen:
> Kontaktieren Sie dafür entweder den zuständigen Beauftragten für Ihre Region über das Verzeichnis der Beauftragten der Ombudsperson für Rechtfragen.
> Oder füllen Sie alternativ das Beschwerdeformular der Ombudsperson für Rechtsfragen aus, indem Sie die die Rubrik „Ich bin Opfer einer Diskriminierung“, dann „Private Güter und Dienstleistungen“ und schließlich „Behinderung“ auswählen.
> Sie können auch per Post einen kostenlosen Brief (ohne eine Briefmarke aufzukleben) an die folgende Adresse senden: Défenseur des droits, Libre réponse 71120, F-75342 Paris CEDEX 07