NICHT KONFORM

Zugänglichkeit

Diese Seite stellt unsere Verpflichtungen im Bereich der Barrierefreiheit dar und definiert dann den Grad der Übereinstimmung dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Referenzen.

Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Schmidt Groupe verpflichtet sich, ihre Websites (Internet, Intranet und Extranet), ihre mobilen Anwendungen, ihre Softwarepakete und ihr digitales Stadtmobiliar gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck setzt sie die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:

  • Mehrjähriges Schema zur Herstellung der Barrierefreiheit.
  • Aktionsplan

Erklärung der Nichtkonformität mit dem RGAA

Diese vorläufige Erklärung gilt für die Website “www.groupe.schmidt “.

Status der Konformität

Aufgrund des Fehlens eines Audits zur Bewertung der Konformität ist diese Website nicht konform mit dem RGAA (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité) – Version 4.1.2.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2026 erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, können Sie uns über eine der folgenden Möglichkeiten kontaktieren und Ihr Problem beschreiben:

  • Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
  • Schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: referentshandicap@groupe.schmidt
  • Rufen Sie uns an unter 03 90 57 45 45
  • Schreiben Sie uns auf dem Postweg an die folgende Adresse: Schmidt Groupe, 5 rue Clémenceau, 68660 Lièpvre

Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb von 72 Stunden zu antworten.

Rechtsmittel

  1. Sie haben auf dieser Website einen oder mehrere Verstöße gegen die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit festgestellt (Vorhandensein von Mängeln bei der Barrierefreiheit, Fehlen der Meldepflichten usw.).
  2. Sie haben sich an uns gewandt, um uns darüber zu informieren.
  3. Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Dann haben Sie die Möglichkeit :
  • Kontakt mit Arcom aufnehmen: Um einen oder mehrere Verstöße gegen die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zu melden, gehen Sie auf die Seite “Ein Problem mit der Barrierefreiheit eines digitalen Dienstes melden” auf der Arcom-Website.
  • Den Défenseur des droits anrufen: Um Ihre Rechte in Bezug auf Mängel bei der Zugänglichkeit, auf die Sie gestoßen sind, geltend zu machen:
    > Entweder kontaktieren Sie den Delegierten in Ihrer Region über das Verzeichnis der Delegierten des Défenseur des droits.
    > Oder füllen Sie das Beschwerdeformular des Rechtsverteidigers aus, indem Sie die Themen “Ich bin Opfer einer Diskriminierung”, dann “Private Güter und Dienstleistungen” und schließlich “Behinderung” wählen.
    > Oder senden Sie einen kostenlosen Brief (ohne eine Briefmarke einzusetzen) per Post an folgende Adresse: Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07